Eine Nachbesserung der Kfz-Versicherung für E-Scooter ist angeraten

Vor allen Dingen aus den Innenstädten deutscher Metropolen sind E-Scooter mittlerweile nicht mehr wegzudenken. Damit kommen in einer, aus verkehrstechnischer Sicht, ohnehin schon unübersichtlichen Gemengelage, weitere Verkehrsteilnehmer mit dazu. Das Gefährdungspotenzial erhöht sich. Nun hat der Gesetzgeber in der Ausgestaltung der Vorgaben für E-Scooter in der Ansicht einiger Marktteilnehmer einen entscheidenden Fehler gemacht. Denn vor dem Hintergrund, dass E-Scooter auf ebener Strecke nicht schneller als 20 Stundenkilometer fahren können, gilt für E-Scooter keine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung gemäß § 7 StVG. Und damit leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung eben nicht bedingungslos in jedem Fall. Ein Nachteil, der unbedingt Nachbesserung erfahren sollte.

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