Zitat des Tages – Hochwasserkatastrophe: Aktuelle Reportage von „SPIEGEL TV“ sorgt für Sprengstoff – 13.04.2022

„Nach Prüfung des Sachverhalts müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass der durch das Hochwasser an Ihrem Gebäude verursachte Schaden nicht versichert ist. Denn dem zwischen uns bestehenden Versicherungsvertrag liegen die Wohngebäudeversicherungsbedingungen (VGB 10) mit StarkregenPlus (Klausel 7985) zugrunde. Darüber besteht nur Versicherungsschutz für Schäden durch Überschwemmung infolge Starkregen. Kein Versicherungsschutz besteht hingegen für Schäden, die durch eine Sturmflut oder Flut verursacht werden (Nr. 10c (1) VGB).“

Heißt es in dem Ablehnungsschreiben der Versicherung einer durch die Flutkatastrophe im Ahrtal betroffenen Familie. Das Schicksal der Familie ist unter anderem Gegenstand einer aktuellen Reportage von „SPIEGEL TV“ zum Thema. Der Bericht selbst dürfte wohl einigen Sprengstoff für Verbraucherschützer liefern. Lässt er doch die Regulierungsmoral der Versicherer in einem schlechten Licht erscheinen.

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