Verbraucherzentralen bemängeln ungenügende Bonitätsprüfungen bei Kreditvergabe

Die Bonitätsprüfung hat im Allgemeinen einen schlechteren Ruf, als es ihr eigentlich zu Gesicht stünde. Denn sie wirkt bei einem kaufmännischen Rechtsgeschäft gleich in zweierlei Hinsicht. Auf der einen Seite sollen durch die Bonitätsprüfung Zahlungsunwillige (Fraud-Prevention) und wahrscheinlich Zahlungsunfähige aussortiert werden, um so die Gesamtheit der Kundschaft zu schützen. Zum anderen bietet die Bonitätsprüfung für den Geprüften selbst die Möglichkeit einer unabhängigen Einschätzung, ob das geplante Rechtsgeschäft überhaupt im eigenen finanziellen Rahmen liegt. Bei der Kreditvergabe haben nun die Verbraucherzentralen erhebliche Mängel in der Bonitätsprüfung festgestellt und fordern Nachbesserung. Dabei sehen die Verbraucherzentralen natürlich die Kreditinstitute selbst in der Pflicht. Diese hätten in jüngerer Zeit zu großzügig Kredite ohne entsprechende Wirtschaftlichkeitsprüfung vergeben. Allein bei sogenannten buy-now-pay-later-Angeboten hätten in 43 Prozent der Fälle überhaupt keine Bonitätsprüfung stattgefunden.

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