Zitat des Tages – Basisrente: Fehlende Dokumentation kommt Vermittler teuer zu stehen – 23.02.2022

„Ein Hinweis in der Beratung, dass beim Vertrag über eine Rürup-Rente vor dem vereinbarten Rentenbeginn keine Möglichkeit bestand, eine vorzeitige Auszahlung des angesparten Kapitals zu erhalten, war wesentlich und erforderlich.“

So kommentierten die Richter vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe ihr Urteil gegen einen Versicherungsvermittler, der aufgrund fehlender Beratungsdokumentation für einen Schadenersatz in Höhe der bezahlten Beiträge in eine Basisrente aufkommen muss. Der juristische Streit wäre in vielerlei Hinsicht vermeidbar gewesen. Allen voran hätte eine stringent durchgeführte Beratungsdokumentation wohl eine Vermittlung der Police verhindert. Aber lesen Sie selbst.

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