Gefahr im Verzug: BGH entscheidet zugunsten des Maklers

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte manchen Marktteilnehmer in seiner Deutlichkeit dann doch überrascht. In der juristischen Auseinandersetzung ging es um die Verpflichtung von Maklerpools zur fristgerechten Weiterleitung von Stornogefahrmitteilungen auch an angeschlossene Versicherungsmakler. Der BGH entschied zugunsten des klagenden Maklers und sorgte damit für ein Urteil mit reichlich Strahlkraft. Rechtsanwalt und Branchenexperte Hans-Ludger Sandkühler schildert in einem Kommentar auf AssComapct die genauen Hintergründe zum Fall und versucht gleichermaßen eine Einordnung des Urteils.

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