bAV: 100-Prozent-Garantie lastet schwer auf Versorgungswerken

Die nicht enden wollende Niedrigzinsphase lastet schwer auf den Altersvorsorgeprodukten landauf, landab. Die betriebliche Altersvorsorge macht hierbei keine Ausnahme. Im Gegenteil, denn anders als bei der privaten Altersvorsorge bei der die Produktanbieter die Tarife entsprechend der Marktsituation anpassen können, verbieten gesetzliche Vorgaben eine ähnliche Vorgehensweise in der bAV. Im Ergebnis geraten immer mehr Versorgungswerke insbesondere bei kleineren Unternehmen unter Druck. Allen voran steht dabei die Beitragszusage mit Mindestleistung (BZML) im Fokus. Im Zweifel haften Arbeitgeber hier für das Fehl zwischen Haben und Soll. Dies bedeutet für so manches Unternehmen eine Verpflichtung, die eine wirtschaftliche Schieflage bis hin zur Insolvenz mit sich bringen könnte.

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