In diesen Fällen ist keine Leistung aus der Kfz-Haftpflicht zu erwarten (BILDERSTRECKE)

Jeder Fahrzeugbesitzer benötigt bei der Anmeldung seines Fahrzeuges eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Durch diese Standardisierung sollen die Folgekosten durch verursachte Schäden für die Geschädigten abgefedert werden. Doch nicht immer steht die Kfz-Haftpflichtversicherung ausnahmslos für derlei Schäden ein. Der Digitalmakler Clark hat fünf beispielhafte Fälle zusammengetragen, die zeigen, bei welchen Schadenfällen die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht in der Leistungspflicht steht und der Versicherungsnehmer am Ende selbst für den Schaden aufkommen muss.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe