Die Rechtzeitigkeit von Nachbearbeitungen ist entscheidend

Immer wieder landen Provisionsstreitigkeiten zwischen Versicherer und Handelsvertreter beim Gericht. Nicht selten ist der juristische Gang die Ultima Ratio in einer in der Sackgasse befindlichen Diskussion. So auch in einem besonders kniffligen Fall, den das Landgericht Mönchengladbach zu verhandeln hatte. Im Fokus stand dabei die Rechtzeitigkeit von Nachbearbeitungsmaßnahmen, die durch den Versicherer im Falle einer Kündigung oder Beitragsreduzierung angestoßen werden müssen. In der vorliegenden Auseinandersetzung ging es um Provisionsrückforderungen von mehr als 12.000 Euro. Also durchaus ein Streitwert von Signifikanz. Doch wie das Landgericht Mönchengladbach feststellte, ließ sich der Versicherer bei der Nachbearbeitung zu viel Zeit. Im Ergebnis blieb er auf seinen Forderungen sitzen. Ein Beitrag auf AssCompact erzählt die ganze Geschichte.

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