BGH urteilt im Streit um die Betriebsschließungsversicherung

Die Omikron-Welle hat mittlerweile auch Deutschland erreicht. Mit Macht schwappt sie über das Land und lässt Neuinfektionen und Inzidenzen explodieren. Neuerliche Einschränkungen des öffentlichen Lebens gelten als wahrscheinlich. Da lässt ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes aufhorchen. Die höchsten Richter des Landes hatten in einem ersten Fall die Streitigkeiten um den Leistungsanspruch aus einer Betriebsschließungsversicherung zu bewerten. Ein Gastronom musst aufgrund der Corona-Pandemie sein Restaurant schließen. Den wirtschaftlichen Ausfall wollte er von seiner bei der Axa abgeschlossenen Betriebsschließungsversicherung ersetzt haben. Die Axa verweigerte eine Zahlung und der Fall landete schlussendlich vor dem BGH. Und dieser entschied nun Zugunsten des Versicherers. Ein Urteil, dass so manchem Versicherer die Hoffnung rauben dürfte.

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