Vertriebskosten erneut im Visier der Finanzaufsicht

Qua Amt ist Axel Kleinlein als Vorstandsvorsitzender des Bundes der Versicherten (BdV) ein glühender Verfechter eines alsbald umgesetzten Provisionsdeckels in der Lebensversicherung. Als diplomierter Mathematiker ist er dabei sicherlich im Stande, die für den Verbraucher teils schwerlich nachvollziehbaren Rechenmodelle hinter den Vertriebskosten inhaltlich zu durchdringen. Als „Anwalt für die Versicherten“ legt Kleinlein sodann auch oft den Finger in die Wunden, die besonders schmerzen. So beträgt die aktuell zulässige Zillmerung in der Lebensversicherung 2,5 Prozent der Beitragssumme. Dieser Wert werde aber, so Kleinlein, von einigen Versicherern regelmäßig überschritten. Ein Umstand, der die Finanzaufsicht nun auf den Plan ruft.

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