Streit um Betriebsschließungsversicherung landet zum Jahresauftakt 2022 vor dem BGH

Die Betriebsschließungsversicherung fristete als Sparte lange Zeit ein eher unspektakuläres Dasein. Doch dann kam Corona und alles änderte sich. Seitdem beschäftigen sich Gerichte landauf, landab mit der Frage, ob eine Betriebsschließungsversicherungen auch im Falle von Corona leisten muss. Eine eindeutige Mehrheitsmeinung wurde durch die Gerichtsurteile nicht erzielt. Daher landet der Streit nun also zum Jahresauftakt 2022 vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Mit der höchstrichterlichen Entscheidung geht bei vielen Marktbeobachtern auch die Erwartung einher, dass der BGH nicht nur zum vorliegenden Fall Recht sprechen wird. „So ist zu erwarten, dass selbst wenn nur eine der vielfältigen Listenklauseln zur Prüfung vorliegt, der BGH dennoch schon richtungweisende Aussagen zur Transparenz oder Intransparenz der BSV-Bedingungen treffen wird.“, erklärte der KölnerRechtsanwalt Mark Wilhelm zum Thema.

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