Zahl des Tages – DAV empfiehlt den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung nachhaltig „einzufrieren“ – 02.12.2021

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Prozent wird der Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung ab dem 1. Januar 2022 betragen. Damit sinkt der „Leitzins“ der Lebensversicherung auf Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung e.V. (DAV) um satte 0,65 Prozentpunkte im Vergleich zu diesem Jahr. Doch auch für 2023 sieht die DAV kaum Spielraum nach oben und empfiehlt daher den Höchstrechnungszins nachhaltig bei 0,25 Prozent einzufrieren. „Mit dieser Empfehlung wollen wir Planungs­sicherheit für die deutsche Altersvorsorge in äußerst unsicheren Zeiten schaffen“,kommentierte DAV-Vorstandsvorsitzende Dr. Herbert Schneidemann die Empfehlung.

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