Zitat des Tages – Die neuen Corona-Maßnahmen und deren rechtliche Folgen – 29.11.2021 (INTERVIEW)

„Hält ein Arbeitgeber Regelungen zu 3G am Arbeitsplatz nicht oder nur unzureichend ein, sind die dort Beschäftigten grundsätzlich berechtigt, diese Umstände der zuständigen Behörde anzuzeigen.”

Kommentiert Pascal Verma, Fachanwalt für Arbeitsrecht bei nbs Partners, die rechtlichen Folgen bei Verstößen des Arbeitgebers gegen die seit Mittwoch letzter Woche geltenden Corona-Maßnahmen. Dies gilt natürlich auch für Versicherungsgesellschaften und Maklerunternehmen. Inhaber von Maklerbüros, die die aktuellen 3G-Regeln missachten, müssten mit Bußgeldern von bis 25.000 Euro rechnen. Idealerweise entsendet man seine Angestellten also lieber ins Homeoffice, bevor das Ordnungsamt auf der Schwelle steht.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe