Nachdem das Vergleichsportal Check24 zu einer Nachbesserung des offerierten Privathaftpflichtvergleichs verurteilt worden war, musste nun auch Verivox eine eben solche gerichtliche Aufforderung hinnehmen. In beiden Fällen hatten Verbraucherzentralen geklagt, dass bei dem Produktvergleichen die Auswahl der Anbieter weit hinter dem zurückblieb, was möglich wäre. So wurden beim Privathaftpflichtvergleich auf Check24 lediglich 38 der möglichen 89 PHV-Anbieter berücksichtigt. So ähnlich verhielt es sich auch bei Verivox, die anstatt der 90 im Markt tätigen Gesellschaften nur 49 in ihren Vergleich mit einbezogen. Folgerichtig gab auch in diesem Fall das Gericht der Klage der Verbraucherschützer statt. Bei dem Urteil spielte es übrigens keine Rolle, ob ein Vergleichsportal ausschließlich Informationen bereithält oder aufgrund seiner Registrierung selbst auch als Vermittler auftrete.