Bahnt sich eine faustdicke Überraschung zugunsten von Ottonova an?

In jeweils zwei Vorinstanzen musste der digitale Krankenversicherer Ottonova bereits eine Niederlage im Rechtsstreit mit der Wettbewerbszentrale hinnehmen. Doch nun scheint sich vor dem BGH das Blatt zu wenden und es bahnt sich eine faustdicke Überraschung an. Hintergrund war eine Klage der Wettbewerbszentrale, welche die Rechtmäßigkeit der Werbung für ärztliche Video-Sprechstunden in Frage stellte. Konkret geht es bei den Verhandlungen um Möglichkeiten der internetbasierten Video-Konsultation von Ärzten, die Ottonova zusammen mit dem Schweizer Unternehmen Eedoctors offeriert. Das Versprechen: Diagnose und Krankschreibung können ganz einfach direkt über das Smartphone erledigt werden. Eigentlich doch eine gute Idee. Warum also der Streit?

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