Immer wieder Streitigkeiten um den Handelsvertreterausgleich (GASTBEITRAG)

Der Handelsvertreterausgleich beschreibt die finanzielle Kompensation von Handelsvertretern nach HGB § 84, so sie ohne eigenes Verschulden seitens der Gesellschaft gekündigt werden. Für die Berechnung dieses Ausgleichanspruchs liegt die zu erwartenden Bestandsprovisionen aus den selbst aufgebauten Kundenbeziehungen zugrunde. Doch immer wieder kommt es bei der Berechnung zu Streitigkeiten. Der Handelsvertreterausgleich ist somit ein Dauerbrennerthema, der nur allzu oft auch vor einem Gericht ausgetragen wird. In einem Gastbeitrag im Versicherungsboten beschreibt Rechtsanwalt Tim Banerjee, welche bereits gefällten Urteile zum Thema als Richtschnur für die Berechnung des Handelsvertreterausgleichs dienen können.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe