Immobilien: Provisionsteilung bringt keine finanzielle Entlastung für die Käufer

Gut gemeint ist nicht immer auch gleich gut gemacht. Leider trifft dieses Sprichwort auch auf das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu. Dies ist seit Dezember 2020 in Kraft und sollte vor allen Dingen auf Seiten der Käufer für eine finanzielle Entlastung in einem ohnehin schon teurem Immobilienmarkt sorgen. Doch das Ziel wurde verfehlt. Dies bestätigen auch die Ergebnisse des aktuellen Marktmonitors Immobilien (MMI) 2021. Wie die befragten Immobilienmakler bestätigten sorge der Provisionssplit bei den Immobilienmaklern für einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand. Und 68 Prozent der Befragten gaben an, dass sie das Ziel des Gesetzes als (eher) nicht erreicht bewerten.

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