Zitat des Tages – Der Verbraucherschutz und die AXA – 01.10.2021

„Wir haben keine Veranlassung gesehen, die Unterlassungserklärung der Verbraucherzentrale Hamburg zu unterzeichnen. Dies haben wir der VZHH schriftlich mitgeteilt und ausführlich begründet. Allein die Einreichung einer Abmahnung ist in keiner Weise ein Beleg für die Rechtmäßigkeit der dort erhobenen Vorwürfe.“

Fast schon übertrieben selbstsicher und gelassen reagierte die Axa auf eine durch die Verbraucherzentrale Hamburg angestrengte Unterlassungserklärung, welche die Unfall-Kombirente ohne Beitragsrückgewähr zum Gegenstand hat. Nun treffen sich beide Parteien am 5. November dieses Jahres vor Gericht, um die jeweiligen Standpunkte vorzutragen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe