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Millionen Euro betrug die Schadensumme, für die ein Hamburger Versicherungsmakler durch das Hamburger Landgericht haftbar gemacht wurde. Konkret ging es dabei um ein Schadenereignis, welches durch die Kundin des Maklers, eine Bewachungs- und Sicherheitsfirma, verursacht wurde. Die durch den Makler vermittelte Versicherung sah sich nicht in der Leistungspflicht und lehnte eine Zahlung ab. Dies nach die Bewachungs- und Sicherheitsfirma zum Anlass, um die Zahlung nun durch den Makler selbst vor Gericht zu erwirken. Mit Erfolg. Der Makler indes sieht bei sich selbst kein Verschulden.