Geldwäsche: Steigerung des Gefahrenpotenzials für Vermittler und Berater

Auch die seit März dieses Jahres in Kraft getretene Novelle des Strafrechtsparagrafen, der den Begriff der Geldwäsche auch für das GwG definiert, hat signifikante Auswirkungen auf das operative Tagesgeschäft von Vermittlern und Beratern. Denn das Gesetz wertet nun jede (mögliche) Straftat als eine Vortat zur Geldwäsche. Überdies wurde die Mindeststrafe für diejenigen, die nach dem GwG verpflichtet sind, auf drei Monate Haft angehoben. Welche Folgen dies auf die Arbeit von Vermittlern und Beratern mit sich bringt, zeigt ein aktueller Artikel im Versicherungsboten.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe