Streit um Prämiensparverträge – nun entschiedet der BGH

Die juristischen Streitigkeiten um die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen gehen in die finale Runde. Anfang Oktober wird der Bundesgerichtshof nun also urteilen, ob die Sparkassen und Banken ihren Kunden zu Unrecht zu geringe Zinsen berechnet haben. Und diese Entscheidung hat Strahlwirkung. Vor allen Dingen Sparkassen-Kunden Süddeutschlands könnten – ein Urteil zugunsten der Verbraucher einmal vorausgesetzt – im großen Stil einen finanziellen Ausgleich einfordern. Bereits zuvor hatte der Bundesgerichtshof die Fragestellung zu prüfen, ob Prämiensparverträge einseitig von dem Initiator gekündigt werden dürfen. In diesem Punkt gaben die Richter den Sparkassen recht. Demnach sei eine einseitige Kündigung rechtens, insofern in den Verträgen keine feste Laufzeit vereinbart ist. Jedoch müsste zumindest einmal die höchste Prämienstufe erreicht und ausbezahlt werden.

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