Zitat des Tages – (Noch) keine Leistungskürzungen für Impfverweigerer – 25.08.2021

„In Deutschland besteht hinsichtlich Corona-Impfungen aktuell keine Impfpflicht. Wir vertreten zum aktuellen Zeitpunkt folgenden Standpunkt: Es handelt sich bei den aktuellen Corona-Impfungen um sogenannte Schutzimpfungen, welche wir mit einer vorsorgenden Behandlung gleichsetzen. Gleiches gilt auch für alle sonstigen Schutzimpfungen, wie beispielsweise gegen Grippe oder Tetanus.“

So lautet das Statement der R+V Versicherungsgruppe auf Nachfrage der procontra-online Redaktion. Diese wollte von einer ganzen Reihe großen und unter Maklern beliebten Versicherern erfahren, ob eine Verweigerung der COVID-19-Schutzimpfung eine Leistungskürzung bei zum Beispiel der privaten Krankenversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung bedeuten könnte.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe