„Der Gesetzgeber hat die verlängerte Stornohaftung von 60 Monaten in der PKV geschaffen, um provisionsgetriebene Umdeckungen zu verhindern.“
So die aktuell gültige Ausgangslage in der privaten Krankenversicherung (PKV). Aber gibt es ein Szenario, in dem ein Vermittler trotz vorzeitiger Kündigung die volle Provision behalten darf? Diese und andere Fragen zum Thema Stornohaftung beantwortet Rechtsanwalt Jürgen Evers ist Experte für Vertriebsrecht im Interview mit der procontra-online Redaktion.