Kammergericht Berlin beendet jahrelangen Streit um Provisionsrückzahlungen

Das Zusammenspiel zwischen produktgebenden Versicherer und deren Vertriebler ist mitunter ein fragiles Konstrukt. Bereits einzelne Störfeuer sind im Stande diese Liaison nachhaltig zu gefährden. Besonders plakativ wird diese Situation an einem Fall deutlich, den die Redaktion von procontra-online in einem Artikel beschreibt. Hier hatte ein Ausschließlichkeitsvermittler der ERGO in den 2000er Jahren gute Geschäfte im Berliner Botschafts- und Diplomatenumfeld gemacht. Doch nur eine negativ beschiedene Vertragsannahme durch den Versicherer genügte, um in einem Domino-Effekt zahlreiche Verträge zu verlieren. Vermittler und Versicherer gingen gegeneinander über nicht zurückgezahlte Provisionsansprüche in die juristische Auseinandersetzung. Nun hatte Mitte dieses Jahres das Kammergericht Berlin final im Fall entschieden.

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