Die Erhöhung von Versicherungsprämien ist wohl für jeden Versicherten ein Ärgernis, jedoch zum Schutze der Versichertengemeinschaft teilweise unabdingbar. Dies ist in der privaten Krankenversicherung nicht anders. Insbesondere die jüngeren Beitragsanpassungen in dieser Sparte sorgten für viel Unmut, so dass der juristische Streit über die Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen letzten Endes vor dem Bundesgerichtshof (BGH) landete. Hier wurde insbesondere die ausreichende Begründung für eine Prämienerhöhung auf den Prüfstand gestellt. Wer nun aber glaubt, das Urteil des BGH hätten zu einer Befriedung der Situation geführt der irrt. „Nachhaltige Ruhe an der Beitragsfront ist vorerst nicht in Sicht“, erklärte kürzlich Dr. Reiner Will, Geschäftsführer der Kölner Ratingagentur Assekurata. Und auch auf der politischen Bühne formiert sich neuerlicher Widerstand. Diese kritisierten das bestehende Treuhändersystem und forderten eine Neugestaltung des unabhängigen Gremiums.