Erzielt eine Rentnerin oder ein Rentner ein Gesamteinkommen, welches über dem gesetzlichen Grundfreibetrag liegt, muss – wie bei anderen Einkünften auch – Einkommenssteuer entrichtet werden. Zu diesem Gesamteinkommen zählen dabei aber nicht nur Altersrente und Betriebsrenten, sondern auch andere Einkunftsarten, wie zum Beispiel auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Einige Einkunftsarten sind dabei, und das ist die Krux, lediglich zum Teil steuerpflichtig. Es ist also nicht immer ganz so einfach die genaue Steuerlast ad-hoc zu bestimmen. Die Redaktion vom VersicherungsJournal greifen daher das Thema auf und bringen in einem Artikel ein Wenig Licht ins Dunkel.