PKV und GKV bekommen „Konkurrenz“

Mit dem „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ wollte das Bundesgesundheitsministerium an das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) und an das Patientendaten-Schutzgesetz (PDSG) anknüpfen. Mit der Novellierung sollte gleich eine ganze Reihe von strittigen Themen in Angriff genommen werden. Unter anderem machte sich der Gesetzgeber daran, eine Lücke zur Ausgestaltung der seit dem 1. Januar 2009 bestehenden Krankenversicherungspflicht zu schließen. Dieses besagt, dass jeder Mensch, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat, krankenversichert sein muss – gesetzlich, privat oder anderweitig. Und eben genau dieses „anderweitig“ war bislang nicht ausreichend geregelt. Nun aber hat das „Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege“ den Bundesrat passiert und tritt in Kraft. Damit haben nun auch Solidargemeinschaften einen Platz im eigentlich dualen Krankenversicherungssystem in Deutschland. Der PKV-Verband kritisierte die Entscheidung postwendend und suchte dabei sogar den Schulterschluss mit den gesetzlichen Kassen.

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