Bundesverfassungsgericht erklärt Berliner Mietendeckel für nichtig

Mit Hochspannung war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Causa „Berliner Mietendeckel“ von Mietern wie Vermietern nicht nur in der Hauptstadt erwartet worden. Gestern haben die Karlsruher Richter entschieden und die Deckelung der Mieten für nichtig erklärt. In der Sache sei das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abschließend geregelt. Somit habe die Berliner Landesregelung verfassungsrechtlich keinen Bestand. „Für die Politik ist das Urteil eine neue Chance, dem Wohnungsneubau wieder Vorrang zu geben und so den Markt langfristig zu entspannen“, wertet IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer das höchstrichterliche Urteil. Denn seit der Einführung des Mietendeckels ging das Angebot von Mietimmobilien um über 28 Prozent zurück. Dies sorgte für eine weitere Verschärfung der ohnehin schon angespannten Lage am Berliner Immobilienmarkt.

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