Kann eine im Berufs- oder Schulumfeld Ansteckung durch Corona als Arbeitsunfall gewertet werden?

Bereits im letzten Jahr erhielten die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zahlreiche Anzeigen, die sich auf eine Corona-Infektion im Berufs- bzw. Schulumfeld begründeten. Und in der Tat werten manche Berufsgenossenschaft und Unfallkasse solch ein Ereignis als Arbeits- bzw. Schulunfall. So jüngst geschehen bei der Unfallkasse Hessen (UKH). Für eine Gewährung muss aber eindeutig geklärt sein, dass sich das Kind „nachweislich in der Schule oder in der Notbetreuung mit Covid-19 angesteckt hat“, erklärte die UKH zum Vorgang. Einen Anspruch haben demnach auch Schüler und Schülerinnen von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Studierende, die in ihren Bildungseinrichtungen sowie auf dem Weg dorthin versichert sind.

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