Zitat des Tages – Viele Fragezeichen in Sachen EU-Transparenzverordnung – 11.03.2021 (KOMMENTAR)

„Wie Vermittler und Makler an belastbare Informationen gelangen sollen, ist noch völlig unklar. Wer kann überschauen, was in einem Fonds tatsächlich enthalten ist? Kinderarbeit? Kriegswaffengeschäfte? Kohleförderung? Darf sich der Makler allein auf die Angaben des Fondsanbieters verlassen?“

Dr. Bernward Maasjost, Geschäftsführer der [pma:] Finanz- und Versicherungsmakler GmbH, legt den Finger in Sachen EU-Transparenzverordnung dahin wo es wehtut. Beim operativen Tagesgeschäft der Makler. Aus der Erfahrung weiß der Chef des Maklerpools, dass ohne eine klare Durchführungsverordnung in der Praxis noch viele Fragen offenbleiben. In seinem Kommentar im Versicherungsmagazin vergleicht Maasjost Anspruch und Wirklichkeit der Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor.

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