Auch für Versicherungsvermittler besteht nicht erst seit Corona die Verpflichtung Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Informationen zu schützen. Die gesetzliche Grundlage dazu bildet Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG). Auch in diesem Umfeld sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die Wirtschaftsspionage, Geheimnisverrat, Datendiebstahl und Co. bestmöglich unterbinden. In ihrem Gastbeitrag auf Versicherungsbote erläutert Rechtsanwältin Rebekka De Conno, LL.M. von der Kanzlei WWS Wirtz, Walter, Schmitz & Partner mbB, wie Versicherungsvermittler dieser Aufgabe Herr werden. Dafür berichtet die Fachanwältin für Arbeitsrecht von ihren Erfahrungen aus der Praxis und gibt hilfreiche Tipps.