Förderbetrag für Geringverdiener in der bAV als Chance

Lange Zeit zählten Geringverdiener nicht unbedingt zur Zielgruppe für die betriebliche Altersvorsorge. Zu unattraktiv schien diese Möglichkeit die eigene Rente aufzubessern. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde jedoch ein Instrumentarium geschaffen, welches die Attraktivität der bAV für Geringverdiener nachdrücklich stärken dürfte. Demnach erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss vom Staat, wenn mindestens 240 Euro jährlich an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung eingezahlt werden. Dieser Förderbetrag gilt für alle Arbeitnehmer, deren Arbeitslohn nicht mehr als 2.575 Euro monatlich (brutto) beträgt.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe