Stärkung des Anlegerschutzes: Neue Anforderungen für Vermittler

Die Insolvenz der Container Vertriebsgesellschaft P&R hat viele geschädigte Anleger zurückgelassen, die wohl auf einem Großteil ihrer Verluste sitzenbleiben dürften. Sinnbildlich war dies der Tropfen, der ein bereits übervolles Fass zum Überlaufen brachte. Die Bundesregierung schaltete sich ein und initiierte den Entwurf für das „Gesetz zur weiteren Stärkung des Anlegerschutzes“. Mit dem Entwurf sollen demnach nicht nur die Anbieter in Zukunft untersagt werden, bei denen das Anlageobjekt zum Zeitpunkt der Investition nicht feststeht, sondern auch jene, bei denen zwar nicht das konkrete Anlageobjekt, wohl aber die entsprechende Branche feststeht.Aus den Reihen der Verbraucherschützer erntete der Vorschlag des Bundesfinanzministeriums viel Beifall. „Die Maßnahmen tragen zu einem besseren Verbraucherschutz am GKM [Grauen Kapitalmarkt] bei und sollten zeitnah umgesetzt werden.“, hieß es dazu. Zugleich sprechen sich die Verbraucherschützer für weitreichendere Schritte aus, die vor allem Vermittlern nicht gefallen dürften.

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