Tipps in Sachen Nachhaltigkeit halten die Kollegen vom Versicherungsmagazin bereit. Denn per 11. März dieses Jahres tritt die Delegierte Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor in Kraft. Neben dem Einüben dieser sperrigen Begrifflichkeit, gilt es bereits jetzt für Vermittler den richtigen Umgang mit diesem neuen gesetzlichen Standard zu proben. Betroffen von der Offenlegungs-Verordnung sind unter dem Oberbegriff Finanzberater auch Versicherungsvermittler, wenn sie über Versicherungsanlageprodukte beraten. Dies bedeutet also alle Vermittler von Lebensversicherungen – private wie betriebliche Altersvorsorge – sind von der neuen Verordnung betroffen.