Juristische Streitigkeiten um Betriebsschließungsversicherungen nehmen kein Ende

Noch immer haben eine Reihe von Gerichten hierzulande sich mit juristischen Auseinandersetzungen zu Leistungsansprüchen aus Betriebsschließungsversicherungen (BSV) des ersten Corona-bedingten Lockdowns zu befassen. Noch zeigen die erzielten Urteile zum Thema kein einheitliches Bild. Doch eine Tendenz ist erkennbar, welche Versicherungsbedingungen vor dem Kadi Bestand haben. So konnte die Dialog Versicherung im Streit um Leistungen aus der BSV vor dem Landgericht Regensburg einen Sieg verbuchen. Nach Auffassung von Richterin Katja Poeck waren die Aufzählung versicherter Krankheiten und Krankheitserreger in den Versicherungsbedingungen abschließend. Denn die Dialog verzichtete in ihren Bedingungen auf Begriffe wie „insbesondere“, „beispielsweise“ oder „etwa“. Der Kläger hätte somit eine genaue Vorstellung über das gewährte Leistungsspektrum ableiten können.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe