Zitat des Tages – Handeln BSV-Anbieter zuwider des Versicherungsvertragsgesetzes? – 04.12.2020

„Das Gesetz schreibt vor, dass “alle Informationen im Zusammenhang mit der Vertriebstätigkeit  […], die der Versicherer an Versicherungsnehmer oder potenzielle Versicherungsnehmer richtet, müssen redlich und eindeutig sein und dürfen nicht irreführend sein.“

Argumentiert Rechtsanwalt Mark Wilhelm vor Rechtsanwälten auf der MCC-Konferenz Schadenmanagement. Er stellte damit die Anbieter von Betriebsschließungen unter Generalverdacht, gegen Paragrafen 1a des Versicherungsvertragsgesetzes zu verstoßen. Das der Fachanwalt mit seiner These nicht so weit weg von der Wahrheit liegt, zeigen die zahlreichen Rechtsstreitigkeiten um pandemiebedingte Ansprüche aus der Betriebsschließungsversicherung (BSV).

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