Zitat des Tages – Selbstständige und BU: Die Krux mit der vertraglichen Umorganisation – 25.11.2020

„Kann der Grad der Berufsunfähigkeit durch eine zumutbare Umorganisation reduziert werden, sodass keine bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit mehr vorliegt, werden keine BU-Leistungen fällig.“

Weiß Versicherungsmakler und BU-Experte Gerd Kemnitz aus seiner praktischen Erfahrung zu berichten. Dies bedeutet auch, dass bei dem festgestellten Eintritt einer Berufsunfähigkeit nicht auch automatisch Geld fließt. Dieser Umstand ist für Selbstständige aber meist noch prekärer, als bei angestellten Versicherten. Daher kommt dem Versicherungsmakler eine besondere Aufgabe zu in den Vertragswerken der BU-Versicherer nach möglichen Fallstricken Ausschau zu halten, erklärt Kemnitz.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe