Gerichte entscheiden im BSV-Streit zugunsten des Versicherers

Eigentlich erhofften sich alle Beteiligten im Disput um Betriebsschließungsversicherung eine Klarstellung durch die hiesigen Gerichte und damit eine einheitliche Linie wie mit Schadenansprüchen aus der BSV umzugehen ist. Die anfänglich erzielten Erfolge der Versicherungskunden verhießen Anlass zur Hoffnung aus Seiten der Verbraucher. Doch nun entschieden gleich mehrere Landesgerichte zugunsten der Helvetia. Der entscheidende Passus in den Versicherungsbedingungen der Helvetia hatten folgenden Wortlaut: „Meldepflichtige Krankheiten und Krankheitserreger im Sinne dieser Bedingungen sind die folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten und Krankheitserreger: […]“ Die im Anschluss folgende Liste umfasste explizit nicht den COVID-19 Erreger.

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