FinVermV: Mehr Transparenz und Rechtssicherheit

Seit dem 1. August dieses Jahres ist die reformierte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nun also in Kraft. Mit der Novellierung sollten die gesetzlichen Regelungen für Finanzanlagenvermittler nach Paragraph 34f und 34h an europäische Standards angepasst werden. Überdies verspricht sich der Gesetzgeber mehr Transparenz und eine verbesserte Rechtssicherheit für die Verbraucher. Für die betroffenen Vermittler indes gilt es durch die Gesetzreform das operative Tagesgeschäft anzupassen, um lauernde Haftungsrisiken zu vermeiden. Auf procontra-online finden Sie die wesentlichen Fallstricke und Untiefen des neuen FinVermV im Überblick und wie diesen Neuerungen begegnet werden kann.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe