„Wir reden über einen Anforderungskatalog von verhaltensbezogenen aufsichtlichen Pflichten, der nichts mehr zu tun hat, mit diesen klassischen Einzellizenz-bezogenen Dingen, die wunderbar in den Händen eines Gewerbeamtes oder einer IHK zuhause waren.“
Der BaFin-Präsident Felix Hufeld ist sich sicher, ein Wechsel im Aufsichtsregime für Finanzanlagenvermittler von den regionalen Industrie- und Handelskammern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist unvermeidbar. Doch die jüngsten Querelen im Fall Wirecard und mögliche Versäumnisse der BaFin hatten gegenteilige Stimmen auf den Plan gerufen.