Corona: Prämienbefreiung auf Zeit

Das jüngst verabschiedete Gesetzespaket zur Abmilderung der Pandemiefolgen hat auch Folgen für die Versicherungswirtschaft. So räumt das Gesetz Versicherungsnehmern das Recht ein, die Zahlung von Versicherungsprämien zeitlich befristet auszusetzen. Dieses Recht erstreckt sich lediglich auf sogenannte Pflichtversicherungen. Dies gilt immer dann, wenn ein Verbraucher oder ein Kleinstunternehmer einen Versicherungsvertrag vor dem 08.03.2020 geschlossen hat und es sich hierbei um eine gesetzlich vorgesehene Versicherung handelt. Im Ergebnis steht den Versicherungsnehmern dann ein zeitlich begrenztes Leistungsverweigerungsrecht zu.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe