Berufsunfähigkeit: Alle Gutachten müssen beurteilt werden

Und noch einmal widmen wir uns heute dem Thema Berufsunfähigkeit. Diesmal geht es um privat beauftragte Sachverständigengutachten. Diese könnten zukünftig in der Beurteilung der Berufsunfähigkeit an Bedeutung gewinnen. Dies hat eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) ergeben. Demnach müssen Gerichte bei der Beurteilung der Berufsunfähigkeit auch alle privat beauftragten Sachverständigengutachten berücksichtigen. Ein Urteil mit Strahlwirkung auf zukünftige gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Versicherten und Versicherungsunternehmen. Welche expliziten Folgen sich aus dem BGH-Urteil ergeben, beschreibt Fachanwalt für Versicherungsrecht Tobias Strübing in seinem Gastbeitrag auf AssCompact.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe