Urteil zur BSV: Hoteliers und Gastronomen schöpfen Hoffnung

Die Corona-Krise traf vor allem die Tourismusindustrie und das Gaststättengewerbe besonders hart. Die Umsatzausfälle aufgrund stornierter Buchungen und geschlossenen Restaurants waren gigantisch. Doch ein einstweiliges Verfügungsurteil des Landgerichts Mannheim vom 29.04.2020 (Az.: 11 O 66/20), könnte den Unternehmen mit Betriebsschließungsversicherung (BSV) neue Hoffnung geben. So entschieden die Mannheimer Richter erstmals, dass sich der aus der BSV ableitende Leistungsanspruch auch aufgrund von Corona bedingungsgemäß sei. Ein Novum, welches vielen in finanzielle Schieflage geratene Hotels und Restaurants einen Ausweg aus der Misere bieten könnte.

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