Versicherungsleistungen haben keinen Einfluss aufs Kurzarbeitergeld

Viele Menschen hierzulande sind mittlerweile von Kurzarbeit betroffen. Mit dieser Maßnahme wappnen sich die Unternehmen, um die finanzielle Durststrecke aufgrund wegbrechender Umsätze zu meistern. Für die Mitarbeitenden entsteht so eine schwierige Situation mit ungewissen Folgen. Zumindest in einem Punkt brachte eine Weisung an die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit nun Licht ins Dunkel. Demnach würden Zahlungen von Versicherern, sich nicht leistungsmindernd auf das Kurzarbeitergeld auswirken. Die Unsicherheit war aufgrund der „bayerischen Lösung“ bei Zahlungen von Versicherungsleistungen für Betriebsschließungen aufgebrandet.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe