Zahl des Tages – Keine Zahlung von Corona-Kurzarbeitergeld bei bestehender BSV – 16.04.2020

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Prozent der finanziellen Ausfälle durch die Corona-Krise sollten durch den Staat übernommen werden. Einen Großteil dieser Kosten entfällt dabei auf das Corona-Kurzarbeitergeld. Die die Hälfte der restlichen 30 Prozent sollten bei bestehender Betriebsschließungsversicherung (BSV) als Versicherungsleistung ersetzt werden. Nun zeigt sich allerdings, dass es sich bei dieser ausgehandelten Lösung um einen faulen Kompromiss handeln könnte. Denn die Bundesagentur für Arbeit versendet aktuell Bescheide, dass bei bestehender BSV kein Corona-Kurzarbeitergeld gezahlt werden würde.

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