Kritik am Regierungsbeschluss zum Aufsichtswechsel

Jetzt ist es also amtlich. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetzbeschluss zum Aufsichtswechsel Vermittler nach §34f GewO in dieser Woche für klare Fronten gesorgt. Diese werden zukünftig unter das Aufsichtsregime der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestellt. Und darüber sind nicht alle Marktteilnehmer glücklich.Deutliche Kritik gab es vor allem von den Interessenvertretern der Verbände. So befand AfW-Vorstandsmitglied Norman Wirth den Beschluss als ein denkbar falsches Zeichen in Zeiten der Corona-Epidemie. Denn viele Mittelstandsunternehmen dürften durch den Aufsichtswechsel mit einer deutlichen Erhöhung des organisatorischen Aufwands und damit natürlich den Betriebskosten.

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