Berufsunfähigkeit: Premiumtarife verzichten auf Umorganisationsklausel

Die Umorganisationsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) stellte vor allem kleinere Unternehmen vor einer schier unüberwindbaren Herausforderung. Die Klausel verpflichtet Betriebsinhaber im BU-Fall den eigenen Geschäftsbetrieb derlei umzugestalten, als dass eine Weiterbeschäftigung in angemessener Position bei einem BU-Grad von mehr als 50 Prozent möglich ist. Insbesondere bei kleinständischen Unternehmen ist diese Umorganisation nur mit einem erhöhten Maß an Anstrengung möglich und führte oftmals dennoch nicht zum gewünschten Erfolg. Im Ergebnis zahlte die BU-Versicherung keine Rente und die wirtschaftliche Zukunft vom Betriebsinhaber war gefährdet. Nun haben sich einige Gesellschaften entschlossen, in ihren Premiumtarifen auf die Umorganisationsklausel in Gänze zu verzichten.

 

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