Unerlaubte Provisionsweitergabe: Urteil zu Check24 lässt aufhorchen

In dieser Woche hatte das Münchener Landgericht über den Vorwurf der unerlaubten Provisionsweitergabe von Check24 zu entscheiden. Das Urteil wurde mit großer Spannung erwartet und hätte in seiner Deutlichkeit nicht ungünstiger für Check24 ausfallen können.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte gegen die Aktion „Versicherung Jubiläums Deals“ von Check24 geklagt. Die Freude auf Seiten des BVK über das Urteil ist groß,  denn die Entscheidung der Münchener Richter könnte Signalcharakter haben. Für Check24 ist das Urteil ein Schlag ins Kontor, da ähnlich konzipierte Aktionen zukünftig untersagt sind.

 

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