Die Folgen beim Wechsel des Aufsichtsregimes für Finanzanlagenvermittler

Die Bundesregierung hatte mit ihrem Vorstoß die Aufsicht der Finanzanlagenvermittler nach §34f Gewerbeordnung (GewO) von den regionalen Industrie- und Handelskammern (IHK) auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu übertragen für reichlich Unmut gesorgt. Dieser wurde, u.a. auch vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen e.V., immer wieder vehement geäußert. Nun zeigt sich, dass ein Wechsel im Aufsichtsregime durchaus signifikante Veränderungen in der Vermittlerstruktur nach sich ziehen würde. procontra-online

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