20
Jahre alte Mietspiegel bilden keine angemessene Grundlage, um eine Mieterhöhung für den Mieter nachvollziehbar zu begründen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter. AssCompact
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Jahre alte Mietspiegel bilden keine angemessene Grundlage, um eine Mieterhöhung für den Mieter nachvollziehbar zu begründen. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter. AssCompact